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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Net.Com Moderne Netze GmbH für den unternehmerischen Geschäftsverkehr

 

1.      Geltungsbereich

Lieferungen und Leistungen der Net.Com im unternehmerischen Geschäftsverkehr erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden AGB.

Anderslautende Bedingungen – auch soweit sie nicht in diesen AGB festgelegt und/oder erwähnt sind - gelten nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und/oder des zugrunde liegenden Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.

2.      Lieferungen und Leistungen

Angebote der Net.Com sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Net.Com zustande.

Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktion und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen Net.Com hergeleitet werden können. Der Änderungsvorbehalt gilt auch im Hinblick auf handelsübliche Abweichungen in Menge und Qualität der Vertragsgegenstände.

Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Net.Com ausdrücklich vorbehalten.

Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Termin der zur Ausführung der Versendung beauftragten Person oder Anstalt übergeben wurde. Liefertermine werden stets vorbehaltlich der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch die konkret eingeschalteten Lieferanten der Net.Com vereinbart.

Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von Net.Com zu vertreten sind, so können die Vertragsgegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.

Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsgegenstände unverzüglich zu untersuchen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von sechs Tagen, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit der Liefergegenstände nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Warenan- und/oder -abnahme.

3.      Gefahrübergang und Erfüllungsort

3.1    Gefahrübergang auf den Kunden erfolgt mit Übergabe der Vertragsgegenstände an die zur Ausführung der Versendung beauftragten Person oder Anstalt. Sofern sich der Versand aus Gründen, die nicht von Net.Com verschuldet sind, verzögert oder unmöglich wird, erfolgt Gefahrübergang mit Meldung der Versandbereitschaft. 3.2        Erfüllungsort für die Leistungen der Net.Com ist Meerbusch.

4.      Preise und Zahlungsbedingungen

Es gilt die jeweils aktuelle Fachhandelspreisliste ab Auslieferungslager Meerbusch zuzüglich den in der Fachhandelspreisliste genannten Nebenkosten insbesondere der gesetzlichen Umsatzsteuer, Verpackung, Transportkosten inkl. Versicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale

Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.

Das Tilgungsbestimmungsrecht des Kunden gem. § 366 Abs. I BGB ist abbedungen. Es gelten ausschließlich die §§ 366 Abs. II, 367 BGB.

Die Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts mit nicht von Net.Com anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Ansprüchen, ist ausgeschlossen.

Jeder Zahlungsverzug des Kunden berechtigt Net.Com noch nicht ausgeführte aber bestätigte Lieferungen und Leistungen nur noch gegen Vorleistung des Kunden zu erbringen

5.      Eigentumsvorbehalt

Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behält sich Net.Com das Eigentum an der Warenlieferung vor. Ware, an der Net.Com Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer- und Einbruchsgefahren angemessen zu versichern und dieses auf Verlangen nachzuweisen.

Bei der Verarbeitung von Vorbehaltsware mit Ware, die sich im Eigentum des Kunden oder Dritter befindet, erwirbt Net.Com Miteigentum an den daraus entstehenden Waren. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Der Kunde tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an Net.Com ab, und zwar auch insoweit, als die Ware bearbeitet ist. Net.Com ermächtigt den Kunden in stets widerruflicher Weise, die abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung der Net.Com wird der Kunde die Abtretung offen legen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche der Net.Com um mehr als 20%, gibt diese auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.

Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Kunde auf das Eigentum der Net.Com hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Damit verbundene Kosten trägt der Kunde.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Net.Com berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch Net.Com liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur in gesetzlich zwingenden Fällen vor.

6.      Sachmängelhaftung

Net.Com gewährleistet, dass die überlassenen Produkte bei Gefahrübergang frei von Mängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich mindern oder aufheben. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

Die Sachmängelhaftung beträgt 12 Monate und beginnt mit Gefahrübergang.

Die Sachmangelhaftung beschränkt sich zunächst hinsichtlich der ganzen Lieferung oder auch von Einzelteilen nach Wahl der Net.Com auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Solange der Verpflichtung auf Behebung der Mängel nachkommen wird, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz zu verlangen, sofern nicht ein endgültiges Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn Net.Com hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, wenn sie unmöglich ist, wenn sie von verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. Solange sich Net.Com nicht mit der Nachbesserung im Verzug befindet und diese nicht endgültig fehlgeschlagen ist, ist der Kunde auch nicht berechtigt, Fehler von Dritten beseitigen zu lassen

Die Haftung für Sachmängel wird nicht übernommen, wenn:

a)      Die Fehler an den Liefergegenständen aufgrund unsachgemäßen Transportes oder unsachgemäße Bearbeitung durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte entstanden sind

b)      Wenn der Kunde sich nicht an die in den Spezifikationen enthaltenen Wartungs-. Pflege- und Reinigungsvorschriften gehalten hat

c)      Verschleißteile und Verschleißmaterialien betroffen sind

d)      Die Mängel durch schlechte Lagerung oder unsachgemäße Verwendung entstanden sind

e)      Die Liefergegenstände bearbeitet oder mit Drittprodukten verbunden worden sind, ohne dass dies durch den in der Spezifikation angegebenen Verwendungszweck gedeckt ist

f)      Die Anweisungen des Betriebshandbuchs nicht eingehalten worden sind

g)      Am Liefergegenstand die Seriennummern oder die Hinweise auf den Herstellungszeitpunkt entfernt worden sind

h)      Die Fehler auf mangelnder Mitwirkung des Kunden beruhen

Der Anspruch aus Sachmangelhaftung entfällt nicht, soweit der Kunde den Beweis erbringt, dass die Mängel in keinem ursächlichen Zusammenhang mit den genannten Voraussetzungen stehen.

Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige seitens des Kunden, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, kann Net.Com dem Kunden die Kosten für Überprüfung und Reparatur in Rechnung stellen.

Leistet der Hersteller der Ware auf seine Produkte eine – in der Regel unselbständige - Garantie, gibt Net.Com diese an den Kunden weiter.

Ansprüche aus Sachmangelhaftung gegen Net.Com stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

7.      Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

Net.Com übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat Net.Com von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde Net.Com von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend machen. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

8.      Haftung

Für Personenschäden sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz haftet Net.Com im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Für sonstige Schäden haftet Net.Com im Übrigen nur, soweit ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Darüber hinaus haftet Net.Com auch in Fällen leichter Fahrlässigkeit bei expliziter Übernahme einer Garantie und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Masse vertrauen darf.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie grober Fahrlässigkeit solcher Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, haftet Net.Com nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

Im Übrigen besteht keine Haftung der Net.Com für Fälle leichter Fahrlässigkeit, egal aus welchem Rechtsgrund.

Eine Haftung für Folgeschäden wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn dass hierdurch der Vertragszweck gefährdet ist.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der Mitarbeiter der Net.Com.

9.      Export- und Importgenehmigungen

Der Export der gelieferten Produkte bedarf der schriftlichen Einwilligung der Net.Com, unabhängig davon, dass der Kunde für das Einholen jeglicher behördlichen Ein- und Ausfuhr­genehmigungen selbst zu sorgen hat. Der Kunde ist weiterhin für die Einhaltung der Lizenzbedingungen verantwortlich.

Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte bedarf der der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber Net.Com.

10.    Elektroschrott

Die Net.Com ist bemüht, nur Produkte von Herstellern zu vertreiben, welche die Anforderungen des ElektroG erfüllen. Die Übernahme einer weitergehenden Verantwortung ist damit nicht verbunden.

11.    Unverschuldete Leistungshindernisse

Können durch Einwirkung höherer Gewalt, z.B. Krieg oder Unruhe, Naturkatastrophen oder Feuer, Epidemien oder Quarantäne, Streik oder Aussperrung, Maßnahmen der Regierung oder durch sonstige Ereignisse, welche nicht durch Net.Com zu vertreten sind, vertragliche Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder sonst nicht vertragsgemäß erfüllt werden, so ist Net.Com im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung dieser Verpflichtung und der Kunde von der entsprechenden Verpflichtung zur Gegenleistung befreit. Dieses gilt auch, wenn die Ereignisse während eines bereits eingetreten Verzuges eintreten. Etwaige Liefertermine verlängern sich um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses, soweit zumutbar.

12.    Allgemeine Bestimmungen

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten, wenn nicht Net.Com vorher schriftlich zugestimmt hat.

Gerichtsstand ist Düsseldorf. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Net.Com mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der Daten, die Net.Com im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden sind und zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Net.Com die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten für geschäftliche Zwecke der Net.Com, insbesondere auch zu Werbezwecken verwendet.

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für gegebenenfalls ergänzungsbedürftige Lücken. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.